BEITRÄGE:
Abbuchungen finden am Anfang des Quartals statt (also im Januar, April, Juli und September).
Der Vertrag verlängert sich um ein Quartal, wenn nicht 6 Wochen vor Ende der Vertragsdauer schriftlich per E-Mail an shintaikan@web.de gekündigt wurde.
Beitrag: € 34.- pro Monat → Abbuchungsbetrag: € 102.-
Aufnahmebetrag einmalig: € 34.- (wird bei der ersten Abbuchung eingerechnet).
Ermäßigungen:
| Karaminis / Kinder bis inkl. 10 Jahre: | € 30.- | Abbuchungsbetrag: € 90.- |
| Jugendliche 11-15 Jahre: | € 32.- | Abbuchungsbetrag: € 96.- |
Jedes zusätzliche Familienmitglied erhält € 2.- Familienermäßigung.
Das 4. Familienmitglied ist kostenlos!
Die Ermäßigung wird hinfällig, sobald der Grund der Ermäßigung wegfällt!
Nach dem Wegfall des Ermäßigungsgrundes ist der reguläre Beitrag relevant.
Gürtelprüfungen:
| Karaminis | € 15.- |
| Unterstufe (weiß-gelb-orange) | € 20.- |
| Mittelstufe (grün-blau-violett) | € 25.- |
| Oberstufe (braun) | € 30.- |
| Danprüfungen | € 50.- |
Die Teilnahme ist nur möglich, wenn vor Prüfungsantritt die Prüfung bezahlt wird und man ordnungsgemäß gekleidet ist!
→ Ist das nicht der Fall, bitte zur Nachprüfung kommen
Wichtiger Hinweis zur Teilnahme am Karatetraining
Karate erfordert körperliche Belastbarkeit, Konzentration und Fitness. Um Verletzungen zu vermeiden und ein sicheres Training für alle Beteiligten zu gewährleisten, gilt für unser Dojo folgende verbindliche Regelung:
Meldepflicht: Akute gesundheitliche Beschwerden (z. B. Infekte, Schwindel) oder Änderungen des Gesundheitszustandes müssen dem Trainerteam vor jedem Trainingsbeginn unaufgefordert mitgeteilt werden.
Die Teilnahme am Training ist grundsätzlich nur Personen ohne bekannte gesundheitliche Einschränkungen gestattet.
Bei bestehenden gesundheitlichen Problemen, chronischen Beschwerden oder Vorerkrankungen ist vor dem ersten Training zwingend ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Bescheinigung muss die ausdrückliche Kampfsporttauglichkeit (inklusive Sparringselementen) bestätigen.
Beispiele für attestpflichtige Vorerkrankungen:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Bluthochdruck, Herzfehler, Herzrhythmusstörungen)
- Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus, schwere Allergien mit Anaphylaxie-Risiko)
- Gelenk- und Wirbelsäulenbeschwerden (z. B. chronische Rückenschmerzen, Arthrose, Zustand nach Bänderrissen oder Operationen)
- Neurologische Erkrankungen (z. B. Epilepsie, Asthma, ADHS, ASS, Dyspraxie, schwere sensorische Störungen o.ä.)
Sonderregelung für Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen: Liegen beim Kind bekannte gesundheitliche Probleme oder Vorerkrankungen vor, ist die Anwesenheit mindestens eines Erziehungsberechtigten während des gesamten Trainings zwingend erforderlich, um im Notfall sofort eingreifen zu können. Für gesundheitlich uneingeschränkte Kinder gilt diese Pflicht nicht.
Passiv:
Wenn es gewünscht wird, kann man einen Passivvertrag beantragen. Dies ist aber nur z.B. für Studenten, die nach einigen Jahren Training aus schulischen/beruflichen Gründen für einen überschaubaren Zeitraum absent sind, gedacht.
Der Passivbetrag beträgt € 30.- einmalig jährlich zahlbar im Januar jeden Jahres und beinhaltet bis zu 20 Trainingseinheiten jährlich.
Bei erneuter Änderung in einen normalen Vertrag entfällt der Aufnahmebetrag und es gelten die Beiträge, zu denen der erste Vertrag abgeschlossen wurde.
Man kann einen Passivvertrag erst nach mind. 2 Jahren aktiver Zeit abschließen. Passivverträge gibt es nur jährlich!

